Absolutes Feuerverbot im Freien
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner
Im Kanton Solothurn gilt per Stand vom 30.07.2026 SEHR HOHE Waldbrangefahr. Jegliche Feuerentfachung im Freien ist untersagt. Ausführlichere Informationen finden Sie unten bei den angehängten Dokumenten und auf der Webseite des Kantons (Daten werden regelmässig aktualisiert).Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kanton Solothurn: Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.
Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Bitte beachten Sie ausserdem das Verbot zum Betreten von Fliessgewässern.
Zugehörige Objekte
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| Betretungsverbot_Gemeinden allgemein (PDF, 264 kB) | Download | 0 | Betretungsverbot_Gemeinden allgemein |
| 2026-07-30 Kanton Solothurn Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot (PDF, 144 kB) | Download | 1 | 2026-07-30 Kanton Solothurn Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot |
| Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots (PDF, 118 kB) | Download | 2 | Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots |